Dr. Dietmar Buchholz
Rechtsanwalt & Dipl. Volkswirt

fon 040 / 601 16 09 
      040/  870 855 64

fax 040 / 870 855 65

» Kontakt

 

Aktuelles

Die GmbH-Reform 2008! Das BilMOG 2009

 

Wichtige Änderungen im Gesellschafts-Bilanz- und Steuerrecht.
Einführung der „ein Euro-GmbH“: Die deutsche Antwort auf die englische Limited!!!

Die GmbH-Reform ist am 01.11.2008 und das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) am 25. Mai 2009 in Kraft getreten!

Das Jahr 2008 und 2009 hat für die GmbH erhebliche gesellschafts- bilanz- und steuerliche Änderungen mit sich gebracht, auf die sich die Geschäftsführer und  Gesellschafter rechtzeitig einstellen müssen, wollen sie  haftungsträchtige Fehler vermeiden. Die Reform eröffnet  der Gesellschaft, insbesondere  den Gesellschaftern,  Gestaltungsmöglichkeiten. Die Erleichterung der  Zustellung  an führerlose Gesellschaften sowie die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung von Briefen etc.  sollen den Missbrauch zu Lasten der Gläubiger entgegenwirken. Die Beschleunigung der Registereintragung, die Einführung einer neuen Rechtsform („ein Euro-GmbH“) soll gerade die Neugründungen erleichtern.  Die Reform bringt aber nicht nur Vorteile, sondern auch neue Pflichten, wie beispielsweise die Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter oder Aufsichtsrat. Auch die neue Bedeutung der Gesellschafterliste, die Möglichkeit  eines gutgläubigen Anteislerwerbs und damit Verlusts sind hervorzuheben. Ebenso die Verschärfung der Geschäftsführerhaftung sowie  die Erweiterung der Ausschlussgründe für das Amt des Geschäftsführers.

Durch das BilMoG hat der Gesetzgeber die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre verabschiedet. Mit dem BilMoG sind erhebliche Änderungen des Bilanzrechts und im Recht der Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung verbunden, die für die einzelnen Bilanzadressaten wie Groß- und Kleinaktionäre, Finanzamt, Gläubiger und Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung sind.

Die Kenntnisse der Änderungen im Gesellschafts- Bilanz- und Steuerrecht sind  zur Vermeidung der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung unabdingbar. Über dies und vieles mehr müssen sich Geschäftsführer und Gesellschafter  informieren.

 

Auf dieser Seite werden Sie  über aktuelle rechtliche Fragen aus den verschiedensten Rechtsgebieten informiert.

 

Die GmbH-Reform 2008

Zu den wesentlichen Inhalten der Reform:

GmbH-Gründung:

Erleichterung Beschleunigung von Unternehmensgründungen:

  • Stammkapitals bleibt bei 25. TEuro
  • Verschleierte Sacheinlagen
  • Handelsregisterverfahren – Abkopplung von Genehmigungsverfahren
  • Verzicht auf Sicherheit bei Ein-Personen-GmbH
  • Beschleunigung der Registereintragung, vereinfachte Verfahren
  • Geschäftsanteile bereits ab 1 €
  • Leichtere Stückelung von Geschäftsanteilen

Vereinfachung der Anteilsübertragung:

  • gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen
  • Erwerb von Teilgeschäftsanteilen
  • Erwerb vom Nichtberechtigten (gutgläubiger Erwerb)
  • Neue Bedeutung der Gesellschafterliste 

Neues zur Kapitalaufbringung und Erhaltung:

  • Neuregelung der §§ 30,31GmbHG
  • Aufhebung der §§ 32a,32b GmbHG
  • Verlagerung in die Insolvenzordnung
  • Neuerungen im Anfechtungsrecht (§ 135 InsO)

Die Bekämpfung von Missbräuchen/Firmenbestattungen:

  • Maßnahmen gegen geschäftsführerlose Gesellschaften
  • Erleichterungen von Zustellungen
  • Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter/Aufsichtsrat
  • Haftung bei Ausplünderung der GmbH 

Erleichterungen der Sitzverlegung der GmbH  ins Ausland:

  • Sitzverlegung ohne Auflösung (Steuerliche Konsequenzen)
  • Umwandlung Limited in GmbH

Einführung der „ein Euro-GmbH“:

  • Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):Gründung mit nur einem Euro möglich. Die deutsche Antwort auf die englische Limited!!!!
  • Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages
  • Blitzeintragung

 

EHUG (Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister inkraftgetreten 01.01.2007)

Wesentliche Regelungen:

  • Einreichung, Speicherung,
  • Veröffentlichung und Abruf von Unternehmensdaten erfolgt künftig elektronisch.
  • Elektronische Registerführung und Anmeldung.
  • Elektronischer Datenabruf aus dem Unternehmensregister.
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen für alle GmbH
  • Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, Faxschreiben und E-Mails.
  • Verstoß gegen Offenlegungspflichten Ordnungsgelder zuwischen 2.500 – 25.000 €

Steuerliche Auswirkungen der Reform:

  • Absenkung der Körperschaftsteuer
  • Neuregelung zum Mantelkauf
  • Gesellschafterfremdfinanzierung
  • Änderung bei Gewerbesteuer
 

Nach oben