Dr. Dietmar Buchholz
Rechtsanwalt & Dipl. Volkswirt
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Die GmbH-Reform ist am 01.11.2008 und das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) am 25. Mai 2009 in Kraft getreten!
Das Jahr 2008 und 2009 hat für die GmbH erhebliche gesellschafts- bilanz- und steuerliche Änderungen mit sich gebracht, auf die sich die Geschäftsführer und Gesellschafter rechtzeitig einstellen müssen, wollen sie haftungsträchtige Fehler vermeiden. Die Reform eröffnet der Gesellschaft, insbesondere den Gesellschaftern, Gestaltungsmöglichkeiten. Die Erleichterung der Zustellung an führerlose Gesellschaften sowie die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung von Briefen etc. sollen den Missbrauch zu Lasten der Gläubiger entgegenwirken. Die Beschleunigung der Registereintragung, die Einführung einer neuen Rechtsform („ein Euro-GmbH“) soll gerade die Neugründungen erleichtern. Die Reform bringt aber nicht nur Vorteile, sondern auch neue Pflichten, wie beispielsweise die Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter oder Aufsichtsrat. Auch die neue Bedeutung der Gesellschafterliste, die Möglichkeit eines gutgläubigen Anteislerwerbs und damit Verlusts sind hervorzuheben. Ebenso die Verschärfung der Geschäftsführerhaftung sowie die Erweiterung der Ausschlussgründe für das Amt des Geschäftsführers.
Durch das BilMoG hat der Gesetzgeber die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre verabschiedet. Mit dem BilMoG sind erhebliche Änderungen des Bilanzrechts und im Recht der Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung verbunden, die für die einzelnen Bilanzadressaten wie Groß- und Kleinaktionäre, Finanzamt, Gläubiger und Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung sind.
Die Kenntnisse der Änderungen im Gesellschafts- Bilanz- und Steuerrecht sind zur Vermeidung der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung unabdingbar. Über dies und vieles mehr müssen sich Geschäftsführer und Gesellschafter informieren.
Auf dieser Seite werden Sie über aktuelle rechtliche Fragen aus den verschiedensten Rechtsgebieten informiert.
Erleichterung Beschleunigung von Unternehmensgründungen:
Vereinfachung der Anteilsübertragung:
Neues zur Kapitalaufbringung und Erhaltung:
Die Bekämpfung von Missbräuchen/Firmenbestattungen:
Erleichterungen der Sitzverlegung der GmbH ins Ausland:
Einführung der „ein Euro-GmbH“:
Wesentliche Regelungen:
Steuerliche Auswirkungen der Reform: