Dr. Dietmar Buchholz
Rechtsanwalt & Dipl. Volkswirt

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Gesellschaftsrecht

OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG, englische Limited, AG, Satzungsgestaltung,  Ausschluss von Gesellschaftern, Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane, Vereins- und Genossenschaftsrecht

 

 

Sprichwort zur öffentlichen Kritik an der englischen private Limited:

Es gibt weder eine „gute“ noch „schlechte“ Limited, so wie es auch keine „gute“ oder „schlechte“ GmbH gibt. Es kommt immer auf die Motive der Handelnden und ihre wahren Absichten an.

Dr. Dietmar Buchholz, Hamburg  

 

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